Green Claims ab 27. September 2026: Was „klimaneutral“, „nachhaltig“ und „umweltfreundlich“ im Produkttext noch dürfen

„Umweltfreundlich verpackt“ steht in tausenden Shops, und lange hat es niemanden etwas gekostet. Das hat sich am 27. September 2026 geändert. Seit diesem Tag gilt die EU-Richtlinie 2024/825, die die Regeln gegen unlautere Geschäftspraktiken um einen Abschnitt erweitert: Umweltaussagen ohne Nachweis. Für Produkttexte heißt das nicht, dass ein Wort verboten wird. Es heißt, dass jedes Wort dieser Art eine Frage bekommt: Womit?
Was sich am 27. September geändert hat
Die Richtlinie unterscheidet zwei Arten von Umweltaussagen. Eine spezifische Aussage nennt, worauf sie sich bezieht, und die Spezifizierung steht klar erkennbar dabei: „Tube aus 90 % Rezyklat“. Eine allgemeine Aussage tut das nicht: „umweltfreundlich“, „grün“, „naturfreundlich“, „ökologisch“, „umweltgerecht“, „klimafreundlich“, „biologisch abbaubar“ ohne Norm, „biobasiert“ ohne Anteil. Die Erwägungsgründe der Richtlinie nennen genau diese Wörter als Beispiele.
Vier neue Einträge auf der schwarzen Liste (Anhang I) betreffen den Produkttext direkt:
- Nr. 4a: Eine allgemeine Umweltaussage ist verboten, wenn der Anbieter keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann. Anerkannt heißt: EU-Umweltzeichen oder eine Leistung nach sonstigem EU-Recht. Ein Zertifikat vom Verpackungslieferanten ist das nicht.
- Nr. 4b: Eine Umweltaussage über das ganze Produkt ist verboten, wenn sie nur einen Aspekt betrifft. Die recycelte Verpackung macht den Inhalt nicht „nachhaltig“.
- Nr. 4c: Aussagen, die aufgrund von Treibhausgas-Kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung behaupten, sind verboten. Das trifft „klimaneutral“ per CO₂-Ausgleich. Hier hilft kein Beleg, weil die Aussage selbst nicht mehr zulässig ist.
- Nr. 2a: Ein Nachhaltigkeitssiegel darf nur gezeigt werden, wenn es aus einem Zertifizierungssystem stammt oder von einer Behörde festgelegt wurde. Das eigene Blatt-Symbol mit „Unser Beitrag“ ist damit vorbei.
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 umsetzen. Seit dem 27. September gilt sie für jede kommerzielle Kommunikation, also auch für die Produkttexte, die seit Jahren so im Shop stehen.
Drei Sätze, wie sie in jedem Shop stehen
„Unsere umweltfreundliche Verpackung.“ Allgemein, Nr. 4a. Die belegbare Fassung nennt Material und Nachweis: „Versandkarton aus 100 % Altpapier, Blauer Engel für Recyclingpapier.“ Ohne Umweltzeichen bleibt nur die Materialangabe, ohne das Adjektiv.
„Klimaneutral versandt.“ Beruht die Aussage auf Kompensation, ist sie nach Nr. 4c nicht mehr zu retten, auch nicht mit dem Zertifikat des Kompensationsanbieters. Die ehrliche Fassung beschreibt die Maßnahme statt des Etiketts: „Versand in wiederverwendeten Kartons ohne Kunststoff-Füllmaterial.“ Das ist prüfbar, und es behauptet nichts über das Klima.
„Nachhaltig produziert.“ Allgemein, dazu meist Nr. 4b, weil sich die Aussage auf eine Eigenschaft stützt. Die spezifische Fassung ist eine Zahl mit Beleg: „Obermaterial aus 80 % recyceltem Polyester, GRS-Zertifikat Nr. 2024-1234.“ Die 80 müssen im Datenblatt stehen. Die Zertifikatsnummer auch.
Das Muster ist immer dasselbe. Ein Adjektiv wird durch eine Angabe ersetzt, und die Angabe hat eine Quelle.
Wo der Beleg liegt: im Datenblatt, nicht im Text
Ein Text kann nichts belegen. Er kann nur zitieren. Deshalb ist die Frage „Dürfen wir das noch schreiben?“ in Wahrheit eine Frage an die Produktdaten: Steht dort ein Feld, das die Aussage trägt?
Für die häufigsten Aussagen sind das vier Feldarten:
| Aussage im Text | Belegfeld im Datenblatt |
|---|---|
| Bio, Öko (Lebensmittel) | Kontrollstelle mit Code, etwa DE-ÖKO-006 |
| GOTS, Fairtrade, FSC, OEKO-TEX, Bio (Kosmetik) | Zertifikat mit Nummer |
| recycelt, biologisch abbaubar, kompostierbar | Prüfnorm oder Zertifikat, das genau diese Eigenschaft nennt |
| umweltfreundlich, klimafreundlich, grün | nur ein anerkanntes Umweltzeichen, sonst streichen |
Wie das in einem Datenblatt aussieht, zeigt unser fiktiver Bio-Handel Krumme Möhre: „Zertifizierung: Bio nach EG-Öko-Verordnung, Kontrollstelle DE-ÖKO-006“ ist ein Feld mit Label und Wert, und der Text darf „Bio“ sagen. Gesundheitsversprechen wie „Superfood“ oder „Detox“ sind in diesem Profil gesperrt, weil sie bei Lebensmitteln ohne zugelassene Angabe nicht zulässig sind. Dieselbe Logik trägt seit der Produktsicherheitsverordnung auch die Pflichtangaben im Angebot: Jede Angabe im Text hat eine Herkunft, und die Herkunft ist ein Datenfeld.
Wichtig ist die Form. Ein Aufzählungspunkt „Dermatologisch getestet“ ist kein Feld, sondern eine Behauptung. „Studie: Dermatest, Anwendungstest 03/2025, 30 Probanden“ ist eines. Wer seine Daten für die Durchsicht vorbereitet, schreibt Belege als Label und Wert, nicht als Satz.
Was wir in unseren eigenen Texten gefunden haben
Wir haben die Wortliste der Richtlinie, ergänzt um Siegel und Herkunftsangaben, über die zwölf Texte unserer Demo-Shops laufen lassen und jede Aussage gegen das Datenblatt geprüft, aus dem der Text entstanden ist. Das sind unsere Vorzeige-Texte, geschrieben mit Profil und Faktenabgleich.
Ergebnis: acht Umwelt- und Siegelaussagen in vier von zwölf Texten. Für vier davon stand kein Beleg im Datenblatt. Die Naturkosmetik-Marke sagt „Bio-Ringelblume“, „plastikfrei verpackt“ und „biologisch abbaubare Rezeptur“, und ihr Datenblatt nennt kein Zertifikat und keine Norm. Der Bio-Handel sagt „Bio“ mit Kontrollstelle, das ist belegt. Und einmal war der Beleg das falsche Zertifikat: Die Verpackung des Müslis heißt „kompostierbar“, im Datenblatt steht das Bio-Zertifikat für den Inhalt. Ein Zertifikat für den Inhalt belegt nichts über die Verpackung, das ist genau Nr. 4b.
Unser Faktenabgleich fängt heute Zahlen, Einheiten und Modellbezeichnungen: „80 % recyceltem Polyester“ besteht nur, wenn die 80 im Datenblatt stehen. Und je Profil sperrt eine Verbotsliste Wörter, die eine Marke nie benutzen will. Was er nicht tut, ist die Frage stellen, ob zu „umweltfreundlich“ ein Umweltzeichen vorliegt. Das haben wir bei unseren eigenen Texten von Hand gemacht, und genau deshalb steht der Befund hier: Wer sorgfältige Texte hat, hat trotzdem welche.
Die Durchsicht in vier Schritten
- Wortliste über den Export. Nimm den Produkt-Export aus dem Shop und suche nach den Wörtern aus den Erwägungsgründen, dazu „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „nachhaltig“, „öko“, „bio“ und die Namen deiner Siegel. Nicht Seite für Seite, das dauert bei 300 Produkten Tage.
- Allgemein oder spezifisch? Je Treffer: Steht die Spezifizierung im selben Satz oder Absatz? Wenn nicht, ist die Aussage allgemein.
- Beleg ins Datenblatt. Für jede spezifische Aussage ein Feld mit Label und Wert: Zertifikat, Kontrollstelle, Prüfnorm, Umweltzeichen. Für Siegel die Nummer.
- Streichen, was ohne Beleg bleibt. Nicht umformulieren. „Umweltbewusst“ statt „umweltfreundlich“ ist derselbe Verstoß in anderen Worten.
Das ist keine Rechtsberatung. Die Richtlinie steht im Amtsblatt der EU vom 6. März 2024 (Richtlinie (EU) 2024/825, Artikel 1 und Anhang I), und ob eine Aussage im Einzelfall zulässig ist, klärt eine Kanzlei. Was wir sagen können, ist, wo der Beleg liegen muss: in deinen Daten, als Feld, bevor der Text entsteht.
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Häufige Fragen
Darf ich „klimaneutral“ seit dem 27. September noch schreiben?
Nur, wenn die Aussage nicht auf Kompensation beruht und du sie mit einer anerkannten Umweltleistung belegen kannst. Ein CO₂-Ausgleich über Zertifikate reicht ausdrücklich nicht mehr (Anhang I Nr. 4c der Richtlinie). Im Zweifel: die konkrete Maßnahme nennen statt des Etiketts.
Was ist eine „allgemeine Umweltaussage“?
Eine Aussage über eine positive Umweltwirkung, deren Spezifizierung nicht auf demselben Medium klar und hervorgehoben steht. „Umweltfreundlich verpackt“ ist allgemein. „Verpackung aus 100 % Altpapier, Blauer Engel für Recyclingpapier“ ist spezifisch, weil sie sagt, was gemeint ist und womit es belegt wird.
Gilt das auch für bestehende Produkttexte?
Ja. Die Regeln gelten seit dem Stichtag für jede kommerzielle Kommunikation, nicht nur für neue Texte. Wer einen Katalog mit alten Formulierungen hat, muss ihn durchsehen — am besten mit einer Wortliste über den Produkt-Export, nicht Seite für Seite.