Ratgeber

Health Claims im Produkttext: wo Gesundheitsaussagen stehen und was sie belegt — gemessen nach Warengruppe

15. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit

Drei unscharf bedruckte Produktblätter nebeneinander auf einem Holztisch, darauf eine Schale Haferflocken, ein weißer Cremetiegel ohne Etikett und eine gefaltete graue Socke, an jedem Blatt ein leerer Papieranhänger, daneben ein blauer Häkchen-Stempelabdruck und ein Füllfederhalter

„Antibakteriell“, „klinisch bestätigt“, „fördert die Heilung“, „ballaststoffreich“. Jede dieser Formulierungen verspricht etwas über Körper oder Gesundheit, und jede braucht einen Nachweis. Welcher Nachweis das ist, hängt an der Warengruppe: Für Lebensmittel gilt eine eigene, strenge Regel, für Kosmetik und Textilien gelten andere.

Wir haben gezählt, wo solche Gesundheitsaussagen in echten Produkttexten stehen und was im Text sie belegt. Grundlage sind die öffentlichen Kataloge der elf deutschen D2C-Shops aus unserer Studie über Produkttexte, neu geladen am 2. Oktober 2026: 1.387 Produktbeschreibungen mit mindestens 15 Wörtern. Die Shops nennen wir nicht.

Vorab, weil es für jede Zahl hier gilt: Wir haben nur die Produkttexte gesehen, keine Prüfberichte, Datenblätter oder Nährwerttabellen. „Ohne Nachweis“ heißt in diesem Artikel immer ohne Nachweis im Text.

Was Health Claims sind

Der Begriff kommt aus dem Lebensmittelrecht. Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, oft Health-Claims-Verordnung genannt, unterscheidet zwei Arten von Angaben:

  • Nährwertbezogene Angaben sagen etwas über den Gehalt: „Ballaststoffquelle“, „ballaststoffreich“, „ohne Zuckerzusatz“. Erlaubt sind die Angaben aus dem Anhang der Verordnung, jede mit einer Bedingung. „Ballaststoffquelle“ setzt mindestens 3 g Ballaststoffe je 100 g voraus, „ballaststoffreich“ mindestens 6 g.
  • Gesundheitsbezogene Angaben, die eigentlichen Health Claims, stellen einen Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel und der Gesundheit her: „trägt zur Erhaltung von Muskelmasse bei“. Erlaubt sind bei Lebensmitteln nur zugelassene Angaben. Sie stehen in einer EU-Liste, zusammen mit den Bedingungen, unter denen ein Produkt sie tragen darf.

Das ist der Unterschied zu allen anderen Warengruppen: Bei Lebensmitteln reicht es nicht, dass eine Gesundheitsaussage stimmt und belegt ist. Sie muss auf der Liste stehen.

Für Kosmetik und Textilien gilt diese Verordnung nicht. Dort gelten andere Regeln: für Kosmetik eigene Kriterien für Werbeaussagen, für Textilien mit bakterienhemmender Ausrüstung unter anderem das Biozidrecht, für alle das Verbot irreführender Werbung. In die Einzelheiten gehen wir hier nicht. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, klärt eine Kanzlei.

Gemeinsam ist allen Warengruppen die Frage, die du dir bei jedem Satz stellen kannst: Womit belege ich das?

Was 1.387 Produkttexte nach Warengruppe zeigen

Jeden Shop haben wir einer Warengruppe zugeordnet: drei Lebensmittelshops, vier für Kosmetik und Körperpflege, vier für Textil. Zubehör, Gutscheine, Merch und E-Books aus Lebensmittel- und Kosmetikshops zählen getrennt. Dann lief über jeden Text dieselbe Wortliste für Gesundheitsaussagen, mit der wir auch die Werbeaussagen in der Studie gezählt haben: „antibakteriell“, „hypoallergen“, „Heilung“, „Detox“, „klinisch getestet“, „dermatologisch getestet“, „wissenschaftlich belegt“, „stärkt das Immunsystem“, auf Deutsch, Englisch und Französisch.

Warengruppe Texte Gesundheitsaussagen in Shops ohne Nachweis im Text mit Nachweis im Text
Lebensmittel 252 0 0 von 3 0 0
Kosmetik und Körperpflege 296 18 3 von 4 14 4
Textil 774 87 2 von 4 11 76
Zubehör und Sonstiges 65 1 1 0 1
zusammen 1.387 106 5 von 11 25 81

Die Zählung ohne Handprüfung deckt sich mit der Untersuchung der Werbeaussagen im Produkttext: dieselbe Aufteilung bei Gesundheit, auf neuerem Katalogstand. Neu ist, was beim Nachlesen herauskommt. Drei Dinge fallen auf.

Die meisten Gesundheitsaussagen stehen im Textil, nicht in der Kosmetik. 87 von 106 Treffern stammen aus zwei Textilshops: Socken und Wäsche mit „antibakteriell“ und „hypoallergen“. 76 davon sind derselbe Textbaustein in einem einzigen Shop.

Lebensmittel: null Treffer, aber nicht null Aussagen. Die Wortliste fand in 252 Lebensmitteltexten keine einzige Gesundheitsaussage. Das liegt an der Wortliste, nicht an den Texten. Lebensmittel klingen anders als Kosmetik: nicht „antibakteriell“, sondern „ballaststoffreich“ und „trägt zu … bei“. Mehr dazu weiter unten.

Der Nachweis im Text trägt die Aussage nicht. 81 Aussagen standen in Texten, in denen etwas vorkommt, das wie ein Nachweis aussieht. Nachgelesen nannte keiner davon Prüfstelle, Verfahren und Ergebnis für genau diese Gesundheitsaussage. Dazu gleich die Beispiele.

Echte Beispiele, nach Warengruppe

Alle Zitate stehen wörtlich so in den Katalogen. Ob die Aussagen stimmen, können wir nicht beurteilen. Wir zeigen, was im Text steht und was nicht.

Kosmetik: Wirkversprechen, selten mit Beleg

Von den 18 Treffern in Kosmetik waren 14 echte Gesundheits- oder Wirkaussagen über das Produkt. Zehn davon ohne Nachweis im Text. Ein Text verspricht einem Inhaltsstoff gleich drei Wirkungen auf einmal: antibakteriell, entzündungshemmend und juckreizstillend. Ein anderer schreibt einem Pflanzenöl zu, es fördere die Heilung von Unreinheiten. Wir geben solche Sätze hier sinngemäß wieder, nicht wörtlich, damit sich kein Shop über eine Suche finden lässt.

Die übrigen vier stehen in Texten mit einem scheinbaren Nachweis. Drei davon mit Sternchen: eine „klinisch bestätigte“ Wirkung mit einer Prozentzahl, dahinter ein Sternchen.

Das Sternchen verweist auf eine Fußnote, aber die Fußnote steht nicht im Produkttext. Vielleicht steht sie woanders auf der Seite. Im Text, den eine Suchmaschine, ein KI-Assistent oder ein Marktplatz-Export liest, steht nur die Zahl. Der vierte Text nennt „Studien belegen“, aber keine Studie.

Was die Wortliste in Kosmetik nicht findet: Wörter, die nach Krankheit klingen. In 33 der 296 Kosmetiktexte, aus zwei Shops, stehen Wörter wie „entzündungshemmend“, „Wundheilung“, „Neurodermitis“ oder „Schuppenflechte“. Ein Kosmetikum pflegt, es behandelt keine Krankheit. Wo bei solchen Formulierungen die Grenze liegt, ist eine Frage für die Kanzlei. Für dich ist es die Liste der Sätze, die du zuerst ansehen solltest.

Textil: ein Wort, zwei Shops, zwei Wege

Der erste Textilshop schreibt in elf Texten über Socken, das Material sei von Natur aus antibakteriell und halte die Füße geruchsfrei, oder es sei hypoallergen und deshalb ideal für empfindliche Haut. Ohne Nachweis im Text, alle elf.

Der zweite Shop macht es anders. In 76 Texten steht ein langer Absatz zur bakterienhemmenden Ausrüstung, und der Absatz klingt belegt: Die Wirkung sei von einem externen Labor bestätigt und werde regelmäßig getestet.

Unsere Zählung wertet diese Texte als belegt, weil eine Zertifikatsnummer oder das Wort „Labor“ darin vorkommt. Beim Nachlesen zeigt sich: Die Nummer gehört zu einem Textilsiegel, das Schadstoffe prüft, nicht die bakterienhemmende Wirkung. Und das Labor hat keinen Namen, kein Prüfverfahren, kein Ergebnis.

In 67 dieser 76 Texte kommt etwas Zweites dazu. Derselbe Text sagt an anderer Stelle, dass dieses Modell keine bioziden Wirkstoffe enthält. Der Absatz über die bakterienhemmende Wirkung meint also andere Modelle. Er steht trotzdem auf der Produktseite, als Baustein in jedem Text. Wer nur diese Seite liest, liest eine Gesundheitsaussage, die zu diesem Produkt nicht gehört.

Lebensmittel: die Angaben, nach denen niemand sucht

Weil die Wortliste in Lebensmitteln nichts fand, haben wir zusätzlich mit einer eigenen Liste gezählt, gebaut aus dem Wortlaut der Verordnung. In 105 der 252 Lebensmitteltexte steht mindestens eine nährwertbezogene Angabe. Am häufigsten:

Angabe Texte
„ballaststoffreich“ 59
„ohne Zuckerzusatz“ 20
„Ballaststoffquelle“ 16
„Proteinquelle“ 8
„zuckerarm“ 7
„reich an Ballaststoffen“ 6

Eine Mengenangabe je 100 g steht nur in höchstens 11 dieser 105 Texte. Das ist bei Lebensmitteln weniger dramatisch als bei Kosmetik, denn die Nährwerttabelle gehört ohnehin auf die Seite, nur eben nicht in den Produkttext. Die Frage für dich ist eine andere: Trägt die Tabelle das Wort? „Ballaststoffreich“ bei 5 g Ballaststoffen je 100 g wäre eine Angabe, deren Bedingung das Produkt nicht erfüllt.

Gesundheitsbezogene Angaben fanden wir in zwei Texten, beide zu Protein:

„Proteine tragen zum Zuwachs und Erhalt Deiner Muskelmasse bei.“

Der Satz liegt nah am Wortlaut von Angaben, die für Protein auf der EU-Liste stehen, und die Proteinmenge je 100 g steht im selben Text. So sieht ein Health Claim bei Lebensmitteln aus, wenn er sorgfältig gemacht ist: Wortlaut von der Liste, Bedingung mit Zahl. Ob der Wortlaut genau genug ist, entscheidet nicht unsere Zählung.

Was als Nachweis im Text zählt

Ein Nachweis belegt nur die Aussage, für die er ausgestellt ist. Für Gesundheitsaussagen heißt das:

Warengruppe reicht nicht reicht
Lebensmittel, Nährwert das Wort allein, „natürlich reich an …“ die Menge je 100 g, passend zur Bedingung der Angabe
Lebensmittel, Gesundheit eigene Formulierung („stärkt die Abwehr“) eine Angabe von der EU-Liste, Bedingung erfüllt und genannt
Kosmetik „klinisch bestätigt“ mit Sternchen ohne Fußnote, „Studien belegen“ Prüfinstitut, Verfahren, Zahl der Probanden, Ergebnis
Textil Siegelnummer für Schadstoffe, „von einem externen Labor bestätigt“ Prüfinstitut, Prüfnorm, Ergebnis, und dass genau dieses Modell ausgerüstet ist

Die linke Spalte ist zum Teil aus der Messung zitiert, zum Teil ein Muster. Die rechte Spalte ist kein Zitat: In unseren 1.387 Texten haben wir kein Beispiel gefunden, das für eine Gesundheitsaussage in Kosmetik oder Textil alles davon im Text nennt.

Wie gut die Wortliste ist

Wir haben alle 106 Treffer von Hand im Zusammenhang gelesen. Zwei waren Fehltreffer: „Healing“ im Kampagnennamen eines Adventskalenders und „Superfood“ als Bild für eine Creme. Zwei weitere sind Grenzfälle: „Detox-Pflegeprodukt“ für ein Mittel, das die Kopfhaut von Talg und Rückständen reinigt. Das ist eine Fehltrefferquote von 2 in 106, mit den Grenzfällen 4 in 106.

Das größere Problem ist das Gegenteil, die Aussagen, die die Liste nicht findet: in Lebensmitteln Nährwertangaben und „trägt zu … bei“, in Kosmetik die Krankheitswörter, und Wortbildungen wie „Wundheilung“, bei denen „Heilung“ mitten im Wort steht. Eine Wortliste für Gesundheitsaussagen muss je Warengruppe gebaut werden. Eine Liste für alle findet in Kosmetik viel und in Lebensmitteln nichts.

So prüfst du deinen eigenen Katalog

  1. Den Export ziehen. In Shopify die Produkt-CSV, Spalte „Body (HTML)“. Mit allen Bausteinen, die automatisch in jeden Text kommen.
  2. Die Wortliste nach Warengruppe bauen. Lebensmittel: die Nährwertangaben aus dem Anhang der Verordnung, dazu „trägt zu“, „Immunsystem“, „Verdauung“, „Muskel“. Kosmetik: „antibakteriell“, „klinisch“, „dermatologisch“, „heilt“, dazu Krankheitswörter wie „Akne“, „Neurodermitis“, „entzündungshemmend“. Textil: „antibakteriell“, „hypoallergen“, „geruchshemmend“.
  3. Jeden Treffer im Zusammenhang lesen. Bei Gesundheit sind es meist wenige. Bei uns waren es 106 Treffer in 1.387 Texten, und vier davon keine echten Aussagen.
  4. Je Treffer drei Fragen. Steht der Nachweis im selben Text? Trägt er genau diese Aussage? Gilt er für genau dieses Produkt? Die dritte Frage fällt bei Textbausteinen fast immer durch.
  5. Sternchen auflösen. Steht hinter „klinisch bestätigt*“ die Fußnote im Produkttext selbst? Wenn nicht, holen. Exporte, Marktplätze und KI-Suchen sehen nur den Text.
  6. Bei Lebensmitteln gegen die Liste. Jede Gesundheitsaussage gegen die EU-Liste zugelassener Angaben, jede Nährwertangabe gegen deine Nährwerttabelle. Was keinen Eintrag hat, streichen. Nicht umformulieren.
  7. Den Beleg in die Produktdaten. Als Feld mit Label und Wert, Prüfinstitut, Norm, Ergebnis, Menge je 100 g, wie in der Vorlage für Produktdaten. Erst dann in den Text.

Lass 20 deiner Texte kostenlos prüfen — mit derselben Zählung wie in dieser Untersuchung: jede Gesundheitsaussage mit Zitat, und ob der Nachweis im Text steht.

Häufige Fragen

Was sind Health Claims?

Health Claims, auf Deutsch gesundheitsbezogene Angaben, sind Aussagen, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit herstellen, etwa „Protein trägt zur Erhaltung von Muskelmasse bei“. Der Begriff stammt aus der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Im Shop-Alltag wird er weiter benutzt, für jedes Gesundheits- oder Wirkversprechen, auch bei Kosmetik und Textilien.

Gilt die Health-Claims-Verordnung auch für Kosmetik und Textilien?

Nein. Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gilt für Lebensmittel. Für Kosmetik gelten eigene Regeln mit eigenen Kriterien für Werbeaussagen, für Textilien mit bakterienhemmender Ausrüstung unter anderem das Biozidrecht. Gemeinsam ist allen: Eine Aussage muss stimmen, und du musst sie belegen können. Was im Einzelfall gilt, klärt eine Kanzlei. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Was zählt im Produkttext als Nachweis für eine Gesundheitsaussage?

Bei Lebensmitteln: eine Angabe, die so in der EU-Liste zugelassener Angaben steht, und die Menge, mit der das Produkt deren Bedingung erfüllt. Bei Kosmetik und Textilien: wer geprüft hat, wie und mit welchem Ergebnis. Kein Nachweis für die Aussage sind eine Siegelnummer für eine andere Eigenschaft, „Studien belegen“ ohne genannte Studie und ein Sternchen, dessen Fußnote nicht im Text steht.